Unser Leistungsangebot umfasst Durchleuchtung, Durchsuchung und Schutz der Fracht vor unberechtigtem Zugriff. Spezielle Audits werden gemäß den Kundenvorgaben erfüllt. Regelmäßige Prüfungen seitens des LBA bestätigen, dass wir mit der Ausbildung unserer Mitarbeiter ständig up-to-date sind. Selbstverständlich werden auch die Vorgaben nach der EU/VO 2320/2002 in vollem Umfang eingehalten.
Bewachung des Hallenzugangs, d.h. insbesondere Kontrolle aller Firmen und Mitarbeiter auf Zutrittsberechtigung. Nur die Vorlage eines Dienstausweises berechtigt zum Eintritt in den Hallenbereich. In der Halle muss ausnahmslos eine Warnweste getragen werden. Unangemeldeten Personen ist der Hallenzugang zu verweigern.
Die Frachtausgangskontrollen finden direkt am Hallenausgang statt. Die Fracht wird zum Kontrollpunkt gebracht. Die Kontrolle erfolgt anhand eines Lieferscheines. Die genaue Abwicklung der Frachtausgangskontrollen ist in den objektspezifischen Dienstanweisungen geregelt.
Die Mitarbeiter durchleuchten alle Sendungen die ihm an das Röntgengerät gebracht werden. Nach dem Röntgenvorgang wird jedes einzelne Packstück mit dem Stempel „X-Ray OK“ versehen. Der Stempel ist in der Nähe des Lables zu platzieren. Die genaue Abwicklung der Dokumentation ist in den objektspezifischen Dienstanweisungen geregelt. Im Falle von Unklarheiten wird als Zusatzmaßnahme das ETD-.Gerät eingesetzt. Alle Mitarbeiter, welche ein Röntgengerät bedienen sind auch in dem Umgang eines ETD-Gerätes geschult. Als dritte Kontrollmaßnahme wird eine physische Kontrolle der Fracht durchgeführt.
Ein Global-Mitarbeiter sorgt dafür, dass sich keine unberechtigten Personen im Außenbereich aufhalten. Vor der Abholung wird die Fracht noch mal im Augenschein genommen und mittels eines Klebebandes als unversehrt erklärt. Wie bereits bei den o.g. Diensten ist die Bewachung des Außenbereiches auch in den spezifischen Dienstanweisungen geregelt.
Ein Global-Mitarbeiter begleitet mit einem Einsatzfahrzeug die Fracht der bis zu der Frachtmaschine. Somit ist sichergestellt, dass die Fracht unversehrt und ohne Einwirkung eines Fremden ankommt. Der Sicherheitsmitarbeiter bleibt neben der Fracht bis diese verladen wurde und der Ramp Agent das OK gegeben hat. Mit diesem Vorgang ist gewährleistet, dass die Fracht durchgehend bewacht ist, auch bei der Abstellung an der Position öfters lange Zeit vor der Ankunft der Frachtmaschine.
Parallel dazu ist ein zweiter Sicherheitsmitarbeiter für die Personenkontrollen an der Maschine im Einsatz. Dieser Mitarbeiter ist verantwortlich für die: